Das Team

Unser Kernteam besteht aus Rechtsanwalt Curd Berger, Rechtsanwältin Iris Berger MAS, den Rechtsanwaltsfachangestellten und weiteren Mitarbeitern.
Eine Mischung aus Jung und Alt hilft uns, die jeweiligen Stärken bestmöglich für unsere Arbeit zu nutzen. Dem dienen auch Zusatz-Spezialisierung in verschiedenen Fachbereichen sowie Weiterbildungsseminare.

Die Rechtsanwälte

Eine kurze Definition dazu:
Der rechtsgelehrte, freiberufliche Anwalt ist zur Wahrnehmung fremder Interessen als unabhängiges Organ der Rechtspflege berufen und als Verteidiger, Beistand oder Bevollmächtigter aufzutreten berechtigt. Er bedarf nach der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 der Zulassung durch die Justizverwaltung.
Mit seinem Auftraggeber (Mandant, Klient) schließt der Rechtsanwalt einen Dienstvertrag.

Diese Definition ist einem schleichenden Wandel unterworfen. Die EU sieht in dem Anwalt eher einen Vermittler zum Recht, in Deutschland wird zunehmend versucht, den Beruf des Rechtsanwaltes in einen unternehmerischen Kontext zu stellen und diesen Beruf als reinen Dienstleistungsberuf zu sehen. Dies gelingt deshalb nicht wirklich, weil der Anwalt aufgrund der obigen Definition verpflichtet ist, auch kostenarmen Parteien zur Seite zu stehen, sich dabei somit nicht von marktwirtschaftlichen Interessen leiten zu lassen. Auch in Bezug auf die Ausübung seiner Tätigkeit unterliegt der Rechtsanwalt nicht allein marktwirtschaftlichen Kriterien, sondern ist verpflichtet, bestimmte rechtsethische Kriterien einzuhalten und zu bewahren. Das führt zum Beispiel zu einer starken Beschränkung im Bereich der Werbung und des Wettbewerbs, was sich ebenfalls nicht mit der Betrachtung als reines Wirtschaftsunternehmen deckt.

Auch die bisherige Ausbildung zum Rechtsanwalt unterliegt einem Wandel, so dass ein umfassendes Studium der Materie des Rechts, wie in der Vergangenheit, wohl nicht dauerhaft bleibt. Hierdurch erwachsen neue Berufsformen, die sich von einer ganzheitlichen Betrachtung der Rechtsmaterie entfernen. Diese neuen Tätigkeiten unterfallen nicht mehr den obigen Bindungen aus der Definition als unabhängiges Organ der Rechtspflege, den rechtsethischen und rechtssozialen Bindungen. Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, das im Juli 2008 in Kraft getreten ist.

Wir als ganzheitlich ausgebildete Volljuristen sehen mit einer gewissen Sorge, dass hieraus eine zwei Klassen Rechtsbetreuung erwachsen könnte - diejenigen, die sich einen Rechtsanwalt noch leisten können, und diejenigen, die das nicht mehr können. Ob die Rechtsschutzversicherungen zukünftig bereit sein werden, auch im außergerichtlichen Bereich die Kosten eines Rechtsanwaltes zu übernehmen oder ob der Rechtssuchende auf Billigangebote von Nicht-Juristen verwiesen wird, bleibt abzuwarten.